Allgemeine Geschäftsbedingungen

Markus Junker Einzelunternehmer

Grundsätzlich gelten die ABG nach § 310 BGB.

 

Geschäftsbeziehungen von Markus Junker finden in der Regel zwischen Unternehmern/-en und Freiberufler (B2B) statt.

Im Folgenden wird Kunde als Partner benannt.

Bei Privatpersonen (B2C) gelten zum Schutz derer andere Reglungen.
Hier wird ein möglicher Partner separat informiert.

 

Folgende Vereinbarungen ergänzen oder ersetzen die o.g. AGB nach § 310 BGB:

 

Angebote und Offerten sind bis zum Vertrag jederzeit zu verhandeln.
Es gilt hier: Alles kann -nichts muss.

 

Reglungen wie Auftragsvolumen, Auftragserfüllungen, Dienstleistungspreise sowie Rechnungsintervalle werden im gesonderten Vertrag zwischen Partner und Markus Junker geregelt.

 

Mailverkehre zwischen Partner und Markus Junker sind für die weitere Geschäftsbeziehung nach dem Vertrag bindend.

Insbesondere Änderung und/oder Ergänzungen zu Auftragsvolumen, Auftragserfüllungen und Preise.

 

Alle verhandelten Preise gelten zzgl. der dann aktuellen MwSt. Stand 12/2020 16% - ab 01/2021 19%.

 

Alle Verträge sind seitens des Partners und seitens Markus Junker jederzeit mit einer Zeitschiene (max. 3 Monate) für eine kaufmännische sauberer Übergabe, kündbar.

 

Eine Mitarbeit des Partners zur Besorgung, Übermittlung und Beschaffung von Informationen, Daten und Unterlagen ist für eine ordentliche Auftragserfüllung unabdinglich.

Markus Junker und der Partner sollten in einer angemessenen Zeit reagieren.

Der Partner kann Markus Junker bevollmächtigen – Formular Download – die entsprechenden Informationen, Daten und Unterlagen selbst einzuholen.

 

Unterlagen vom Partner an Markus Junker oder von Markus Junker an Partner unterliegen selbstverständlich der Geheimhaltungsverpflichtung.
Insbesondere Texte und Dateien im Austausch genießen das Urheberrecht.

 

Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig – mindestens am 5. Werktag nach Rechnungsdatum. Ab den 6.Tag befindet sich der Partner im Verzug.

 

Haftung: Markus Junker hat bei der HISCOX Versicherungsgesellschaft München eine umfangreiche Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie eine D&O für Interimsmanager abgeschlossen.

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 €.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt eine Schadenssumme von 3.000.000 €.

Eine Bestätigung seitens des Versicherers kann zur Verfügung gestellt werden.

 

München 07.12.2020

Stand 12/2020

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